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Mit einem Unfall müssen Sie nicht rechnen.
Aber anschnallen sollten wir uns trotzdem.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN TEXTRAVAGANT

 

  1. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

1.1  Textravagant arbeitet auf der Grundlage von schriftlich oder telefonisch erteilten und rückbestätigten Aufträgen. An den von Textravagant erstellten Texten werden Nutzungsrechte nach individueller Vereinbarung übertragen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

 

1.2  Alle Texte und Konzepte von Textravagant unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

 

1.3  Die Texte und Konzepte von Textravagant dürfen ohne dessen ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Textravagant, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist die Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach der Honorartabelle des FFW (Fachverband Freier Werbetexter) übliche Vergütung als vereinbart.

 

1.4  Textravagant überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

 

1.5  Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

  

  1. VERGÜTUNG

2.1  Texte und Konzepte bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Vergütung auf der Grundlage der Honorartabelle des FFW (Fachverband Freier Werbetexter). Die Vergütungen sind Nettobeträge. Auf Grund der Kleinunternehmerregelung wird keine Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

 

2.2  Der Rechnungsversand erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, per Email.

 

2.3  Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Textravagant berechtigt, die Differenz zwishen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.   

 

2.4  Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die Textravagant für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Erstellung von Kostenvoranschlägen, soweit sie über einfache Angebote hinausgehen.

 

  1. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG

3.1  Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Textravagant hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

  

  1. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN

4.1  Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Vergütung auf der Grundlage der Honorartabelle des FFW (Fachverband Freier Werbetexter).

 

4.2  Ist die Auftragserfüllung mit Fremdleistungen verbunden (z.B. Druckerei), so ist Textravagant berechtigt, diese nach Absprache mit dem Auftraggeber in dessen Namen und für dessen Rechnung zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Textravagant entsprechende Vollmacht zu erteilen.

 

4.3  Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Textravagant abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Textravagant im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

 

4.4  Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

  

  1. EIGENTUMSVORBEHALT

5.1  An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

 

5.2  Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

  

  1. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGMUSTER

6.1  Sofern die Vereinbarung getroffen wird, Textravagant als Urheber zu benennen, sind Textravagant vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vorzulegen.

 

6.2  Die Produktionsüberwachung durch Textravagant erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.

 

6.3  Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Textravagant ein einwandfreies Exemplar unentgeltlich. Textravagant ist berechtigt, dieses und Verfielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

  

  1. HAFTUNG

7.1  Textravagant haftet für entstandene Schäden an überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

7.2  Textravagant verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet Textravagant für Erfüllungsgehilfen nicht.

 

7.3  Sofern Textravagant notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Textravagant. Textravagant haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

7.4  Textravagant lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.

 

7.5  Textravagant übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte und haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.

 

7.6  Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Textravagant geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Übergabe der Entwürfe an den Auftraggeber.

 

7.7  Textravagant versichert einen vertraulichen Umgang mit allen Informationen, die aus den Arbeitsvorlagen des Auftraggebers bekannt werden. Bei Datenübermittlung per Internet besteht ein Risiko des Zugriffs Unbefugter. Hierfür übernimmt Textravagant keine Haftung.

 

7.8  Textravagant sichert eine schnellstmögliche Bearbeitung des Auftrags zu. Werden vereinbarte Bearbeitungstermine überschritten, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Die Honoraransprüche seitens Textravagant für noch ausstehende Arbeiten verfallen.

 

  1. GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN

8.1  Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat der die Mehrkosten zu tragen. Textravagant behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

8.2  Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Textravagant eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

 

8.3  Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Textravagant übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Vereinbarung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Textravagant von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

8.4  Arbeitsvorlagen werden per Email oder in Kopie per Post an Textravagant übermittelt. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Arbeitsvorlagen nicht zurückgeschickt.

 

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1  Erfüllungsorg ist Gemünden.

 

9.2  Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

 

9.3  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

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